Diese Unterkunft wird von einem professionellen Gastgeber verwaltet. Die Vermietung erfolgt zu gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Zwecken.
Das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales verlangt, dass alle internationalen Besucher beim Check-in in einer Unterkunft jeglicher Art (Gasthaus, Hotel, Motel usw.) die Nummer ihres Reisepasses und ihre Nationalität angeben. Darüber hinaus müssen die Unterkunftseigentümer beim Check-in eine Fotokopie der Pässe aller Gäste anfertigen und diese in ihren Unterlagen aufbewahren.
In dieser Unterkunft gibt es keinen Aufzug.
Der Gastgeber hat nicht angegeben, ob es in der Unterkunft einen Kohlenmonoxidmelder gibt; wir empfehlen, einen tragbaren CO-Melder mitzubringen.
Der Gastgeber hat nicht angegeben, ob es in der Unterkunft einen Rauchmelder gibt.
Der Name auf der Kreditkarte, die an der Rezeption für die Abrechnung der Zusatzkosten benutzt werden soll, muss mit dem Namen übereinstimmen, auf den das Zimmer reserviert wurde.
Diese Unterkunft behält sich das Recht vor, vor der Anreise eine Vorabautorisierung der Kreditkarte des Gasts durchzuführen.